Medizinproduktesicherheit
Im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften hat das Städtische Krankenhaus Pirmasens eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bestellt.
Hintergrund dafür sind die Änderungen im deutschen Medizinprodukterecht. Diese sind zum 1. Januar 2017 mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften umgesetzt worden.
Die Aufgaben der Beauftragten für Medizinproduktesicherheit werden in § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) beschrieben.
Zu den Aufgaben gehört:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten können sich bei Bedarf jederzeit an die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit des Städtischen Krankenhauses Pirmasens wenden.
Kontakt
Heidi Helfrich
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Telefon: 06331 714-3231
Telefax: 06331 714-2471
beauftragterfuermedizinprodukte
sicherheit@kh-pirmasens.de