Hinweise zu Beschwerden über Verstöße im Rahmen der Lieferkette
- Alle Mitarbeitenden, unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sowie sonstige Personen sind berechtigt, Beschwerden abzugeben.
- Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber dem bearbeitenden Mitarbeitenden und den unbedingt erforderlich einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
- Lediglich der Mitarbeitende und der Menschenrechtsbeauftragte des Städtischen Krankenhaus Pirmasens gGmbH erhalten in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Beschwerde und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Sämtliche Informationen Ihrer Beschwerde werden streng vertraulich behandelt.
- Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Beschwerde jederzeit anfragen. Gleichzeitig erhält der bearbeitende Mitarbeitende auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, sofern Rückfragen bestehen. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Der Meldebogen bezweckt nur die Entgegennahme von Beschwerden über Verstöße gegen Gesetze und unsere Lieferketten-Vorgaben. Für allgemeine Beschwerden verweisen wir Sie auf unsere Seite Lob & Kritik.
- Bitte geben Sie nur solche Beschwerden ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u. U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann.
- Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung durch unsere Mitarbeitenden über den Stand der Bearbeitung.