Entlassung
Sobald die Gesundheit der Patientinnen und Patienten wieder soweit hergestellt ist, dass es keiner weiteren stationären Behandlung mehr bedarf, ordnet das zuständige ärztliche Team die Entlassung an. Im Vorfeld wird jeweils abgestimmt, ob für die weitere Versorgung oder Behandlung Vorsorge zu treffen ist.
In seltenen Fällen wird von Patientinnen und Patienten eine vorzeitige Entlassung gefordert, obwohl das zuständige ärztliche Team dies noch nicht verantworten kann. Hiervon ist dringend abzuraten. Sollte es trotzdem gewünscht sein, kann dies nur auf eigene Verantwortung geschehen.
Den Entlassungsbrief gibt die zuständige Pflegekraft auf der Station aus. Für Bettlägerige wird ein Krankentransport organisiert. Die Bestellung eines Taxis übernimmt gerne der Empfang.
Entlassmanagement
Das Städtische Krankenhaus Pirmasens ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Anschlussversorgung der Patientinnen und Patienten nach Entlassung aus dem Krankenhaus frühzeitig vorzubereiten. „Frühzeitig“ bedeutet, dass die ersten Schritte bereits bei der Aufnahme eingeleitet werden.
Bei der Aufnahme prüft das Behandlungsteam gemeinsam mit den jeweiligen Patientinnen und Patienten, ob es im Anschluss an die Behandlung bzw. des Eingriffs aller Voraussicht nach einer Anschlussversorgung bedarf. Hierbei werden alle geplanten Maßnahmen abgestimmt.
Am Entlasstag erhalten die Patientinnen und Patienten neben dem Entlassbericht mit Hinweisen zur weiteren Behandlung auch alle weiteren Verordnungen, die bis zur Übernahme der Behandlung durch die niedergelassene Praxis erforderlich sind. Somit ist eine lückenlose Versorgung gewährleistet.
Für Fragen nach der Entlassung steht das Team am Standort Pirmasens unter der Rufnummer 06331 714-1526 zur Verfügung, am Standort Rodalben unter 06331 251-51660.
Hier geht es zu einer ausführlichen Patienteninformation zum Entlassmanagement, vgl. Anlage 1a zum Rahmenvertrag nach § 39 Abs.1a SBG V.