Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden ab dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z. B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests.
Anspruch auf einen kostenlosen Test haben Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen.
Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Besucher im Städtischen Krankenhaus Pirmasens können unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und einer Selbstauskunft die kostenlosen Testungen weiterhin wahrnehmen. Die Vordrucke zur Selbstauskunft sind in der jeweiligen Teststelle erhältlich.